ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

WIR LIEFERN AUSSCHLIESSLICH AN FIRMEN, VEREINE UND ORGANISTATIONEN JEDOCH NICHT AN PRIVATPERSONEN. ALLE ANGEFÜHRTEN PREISE VERSTEHEN SICH OHNE GESETZLICHE MEHRWERTSTEUER UNTER DEN NACHFOLGENDEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.

1. Vertragsabschluss

1.1.  Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen, die durch die Auftragserteilung anerkannt und verbindlich werden.

1.2.  Abweichende Vereinbarungen sowie allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

1.3.  Alle unsere Angebote sind freibleibend.

1.4.  Der uns oder unserem Vertreter erteilte Auftrag wird erst mit der Lieferung der Ware oder mit unserer schriftlichen Bestätigung für uns verbindlich, und es tritt daher der Vertrag erst mit dem Tag der Auftragsbestätigung oder der Auslieferung der Ware in Kraft.

1.5.  Wir behalten uns vor, Aufträge aus welchem Grund auch immer abzulehnen oder nur gegen entsprechende Sicherstellung wie z.B. Vorauskasse zu erfüllen.

1.6.  Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufs-, Liefer – und Zahlungsbedingungen ungültig sein, so berührt das den Vertrag und die übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Regelung tritt dann eine solche, welche dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

2. Preis

2.1. Unsere Preise gelten, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab Werk und verstehen sich in EURO ohne Umsatzsteuer.

2.2. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.
2.3. Bei einer Bestellung von Einzelstücken können zusätzlich anfallende Kosten nach Aufwand berechnet werden.

3. Lieferung

3.1. Alle Verkäufe werden ohne bestimmten Liefertermin abgeschlossen.

3.2. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Lager Österreich. Expresskosten und Kosten für eine ausdrücklich gewünschte andere Versandart gehen voll zu Lasten des Käufers.

3.3. Sämtliche gelieferte Verpackungen sind zur Gänze über die ARA entpflichtet. Verpackung wird nur berechnet, soweit eine Spezialverpackung vom Käufer gewünscht wird.

3.4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, so ist die Ware unversichert zu senden. Das Transportrisiko trägt der Käufer.

3.5. Die Lieferung der Ware kann auch in Teillieferungen erfolgen.

3.6. Betriebsstörungen aller Art bei uns oder unseren Lieferanten, Elementarereignisse, Streiks und sonstige, von uns nicht zu vertretende oder vorhersehbare Umstände berechtigen uns, die Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben, ohne das deswegen dem Käufer Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art zustünden.

3.7. Lieferfristen sind, falls nicht ausdrücklich fix vereinbart, freibleibend. Für einen Rücktritt des Bestellers vom Vertrag bei auffälligem Lieferverzug ist grobes Verschulden unsererseits sowie der erfolglose Ablauf einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist Voraussetzung. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Aus dem Grunde der Überschreitung von Lieferfristen sind wir gegenüber dem Käufer zu keinem Schadenersatz verpflichtet.

3.8. Bei einer Bestellung von Einzelstücken können zusätzlich anfallende Kosten nach Aufwand berechnet werden.

4. Vertragsrücktritt

4.1. Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist.

4.2. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen.

4.3. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungsbeträge – bei Übergabe von Schecks bis zu deren Einlösung – unser Eigentum.

5.2. Der Käufer ist lediglich berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Betrieb seines Gewerbes weiter zu veräußern. Diese Berechtigung besteht jedoch nicht, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät oder erkennen muss, dass er unsere Forderungen bei Fälligkeit nicht zur Gänze fristgerecht bezahlen kann.

5.3. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung der Vorbehaltsware ist während der Dauer unseres Eigentumsrechtes unzulässig. Zugriffe Dritter auf unser Vorbehaltseigentum sind unverzüglich zu melden, der Käufer hat alles zur Abwehr derartiger Zugriffe Dritter Erforderliche auf seine Kosten zu unternehmen und uns hinsichtlich aller Kosten aus der Wahrung unserer Eigentumsansprüche gegenüber Dritten,  schad- und klaglos zu halten.

5.4. Wir sind berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten, aber noch nicht vollständig bezahlten Ware zu verlangen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht pünktlich oder vollständig nachkommt oder über das Vermögen des Käufers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren beantragt oder eröffnet wird, der Käufer seine Zahlungen einstellt oder wegen des Abschlusses eines außergerichtlichen Ausgleiches an seine Gläubiger herantritt. Unser Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt jedoch in jedem Fall bestehen.

Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.

5.5. Der Käufer trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware.

5.6. Die durch die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

6. Mängelrüge

6.1. Beanstandungen sind spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware an uns abzusenden und schriftlich zu spezifizieren.

6.2. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichtes, der Ausrüstung oder des Designs dürfen nicht beanstandet werden.

Kein Reklamationsgrund liegt vor bei Nichtgefallen der Ware, anderen Größen- oder Farbvorstellungen. In diesen Fällen behalten wir uns den Umtausch und die Rücknahme der Ware vor.

6.3. Unterwäsche wird aus hygienischen Gründen weder zurückgenommen noch umgetauscht.

6.4. Holen wir dennoch die Ware zurück, erfolgt ein Abzug für Wiedereinlagerung inkl. Rückfracht von 15% des Netto-Warenwertes (mindestens jedoch 15,00€). Bei Umtausch werden Versandkosten neu berechnet. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Allfällige Warenrücksendungen werden mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung oder unter Angabe einer gültigen Rücknahmenummer angenommen. Die Rücknahmenummer ist gleichzeitig die Genehmigung von textile-(e)xchange Handelsagentur GmbH zur Rücksendung.

6.5. Bei termingerechter und gerechtfertigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Mängelbehebung,    Ersatz oder Gutschrift gegen Rückstellung der bemängelten Ware.

6.6. Reparaturen können nur an gereinigten Bekleidungsstücken vorgenommen werden. Sollten ungereinigte Bekleidungsstücke zur Reparatur übergeben werden, behalten wir uns vor Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.

6.7. Sonstige Ansprüche bzw. Mängelfolgen, insbesondere die Haftung für Folgeschäden, ist in jedem Fall ausgeschlossen.

7.  Zahlung

7.1. Die Zahlung der bestellten Ware ist durch Überweisung vor dem Kauf (Vorauskasse), Sofortüberweisung bei Online-Bestellungen oder nach Erhalt der Rechnung möglich.

7.2. Die Rechnung wird vom Tage der Lieferung bzw. Bereitstellung der Ware ausgestellt.

7.3. Sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungskondition vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen ohne jeden Abzug, jeweils ab Rechnungsdatum, zu bezahlen.

7.4. Bei Teilrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig.

7.5. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Zahlung per Wechsel wird grundsätzlich nicht akzeptiert.

7.6. Bei Überschreitung des Zahlungszieles kommt der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Alle zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht fälligen Forderungen gegen den Käufer werden ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig. Der Käufer verpflichtet sich bei Überschreitung des Zahlungsziels, aus welchen Grund auch immer, Verzugszinsen von mindestens 1% p. Monat zu bezahlen. Sämtliche Mahn- und Inkassospesen gehen zu Lasten des Käufers.

7.7. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

7.8. Bis zur vollständigen Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Zinsen und Kosten sind wir als Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.

7.9. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt, ein von ihm ausgestellter Scheck nicht einlösbar ist oder seine Zahlungen einstellt, so sind wir in diesem Falle berechtigt, für noch ausstehende Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles eine bare Zahlung vor Ablieferung der Ware zu verlangen oder sogar vom Vertrag zurückzutreten oder ein Pönale von 50% des Nettowarenwertes zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer dem Käufer zu berechnen.

7.10. Dem Käufer steht kein Zurückbehaltungsrecht zu. Insbesondere darf der Käufer die Bezahlung des Kaufpreises wegen eventuell erhobener Mängelrügen oder nicht vollständiger Lieferung nicht verweigern oder verzögern.

8. Zahlungsweise

8.1. Wir akzeptieren folgende Zahlungsarten:

    Überweisung vor dem Kauf (Vorauskasse)
    Sofortüberweisung
    Zahlung nach Erhalt der Rechnung mittels Scheck oder Überweisung

8.2. Überweisung vor dem Kauf (Vorauskasse): Neukunden ersuchen wir um Vorauskasse für die erste Bestellung. Sobald das Geld auf unserem Konto eingetroffen ist, wird dem Käufer die bestellte Ware zugestellt. Der Käufer erhält diesbezüglich vorab eine Benachrichtigung.

8.3. Sofortüberweisung bei Online-Bestellungen: Im Bestellvorgang „Zahlart“ kann der Käufer eine Sofortüberweisung veranlassen.

8.4. Die Zahlung nach Erhalt der Rechnung ist nur mit unserer Zustimmung für registrierte Kunden und Stammkunden möglich. Valutierungen und Abzüge sind gesondert zu vereinbaren.

9. Musterberechnung, Marken- Patent- und Urheberrechte, Produkthaftung

9.1. Muster werden auf Wunsch des Kunden gegen Verrechnung gestellt, wobei die Musterlieferung im Vorfeld zu titulieren ist – im Regelfall werden Muster mit 30% Rabatt verrechnet und können nicht retourniert werden! Eine Rückgabe der Muster kann nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erfolgen.

9.2. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten bzw. markenrechtlich im Besitz des Käufers befindlichen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Käufer hält uns hinsichtlich aller Ansprüche Dritter aus Muster-, Marken-, Patent- oder urheberrechtlichen Forderungen, welcher Art auch immer, vollkommen schad- und klaglos.

9.3. Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben etc. in Katalogen, Angeboten, Werbeschreiben, Prospekten etc. sind nicht verbindlich. Sachlich gerechtfertigte Abänderungen bleiben daher vorbehalten.

9.4. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Liefervertrag sowie Verpflichtungen des Käufers gegenüber uns ist A-5310 – St.Lorenz

Auf alle Ansprüche, die sich aus den von uns abgeschlossenen Geschäften ergeben, findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.
Für alle eventuell aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Geschäft entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich und örtlich für St. Valentin zuständigen Gerichtes vereinbart.